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Die Zürcherische
Winkelriedstiftung bezweckt die Äufnung eines Fürsorgefonds
mit folgenden Zielen:
- Zürcherische
Angehörige der Armee, des Bevölkerungsschutzes
und anderer der Sicherheit des Landes dienende Institutionen
zu unterstützen, wenn sie im Instruktions- oder Aktivdienst
erkranken oder verunglücken und dadurch in Notlage
geraten, oder durch ihre Dienstleistungen sonstwie vorübergehend
oder dauernd in Bedrängnis kommen. Diese Unterstützung
wird auch im Todesfall den Hinterbliebenen oder nächsten
Angehörigen gewährt.
- Die
Wehrtüchtigkeit und Wehrbereitschaft durch finanzielle
Beiträge an zürcherische natürliche oder
juristische Personen zu fördern.
Als
"zürcherisch" gelten in der Regel natürliche
Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz
im Kanton Zürich im Zeitpunkt des Eintrittes der Unterstützungsursache.
- Kantonalzürcherisches
Bürgerrecht
- Einteilung
oder Dienstleistung in einer der zürcherischen Militärdirektion
kontrollmässig unterstellten Einheit.
Bei
juristischen Personen ist Sitz im Kanton Zürich Voraussetzung.
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